1. Führerscheine
Der Führerschein der Kategorie...
AM
kann mit 14 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Kleinkrafträdern (≤ 50 ccm)
A1
kann mit 16 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Motorrädern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW
A2
kann mit 18 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Motorrädern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW
A3
kann mit 24 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Motorrädern jeglichen Hubraumes und jeglicher Motorleistung (kann bereits mit 20 Jahren erlangt werden, wenn man seit mindestens 2 Jahren in Besitz des Führerscheins der Kategorie A2 ist)
B
kann mit 18 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Motorrädern, mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, von Personenkraftwagen (PKW) und von Lastkraftwagen (LKW) mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg
Es sind erlaubt:
- ein leichter Anhänger (≤ 750 kg)
- ein schwerer Anhänger (> 750 kg), wenn die Summe der Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500 kg nicht überschreitet
B96
erlaubt das Lenken von Kraftwagen der Führerscheinkategorie B, wenn mit ihnen ein schwerer Anhänger (> 750 kg) gezogen wird und die Summe der Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 4250 kg nicht überschreitet
BE
erlaubt das Lenken von Kraftwagen der Führerscheinkategorie B, wenn mit ihnen ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg gezogen wird
C
kann mit 21 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Lastkraftwagen (LKW) mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg
CE
erlaubt das Lenken von Lastzügen und Sattelschleppern
D
kann mit 24 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Autobussen (> 9 Sitzplätze)
DE
erlaubt das Lenken von Gelenkfahrzeugen
2. CAP "B" - Berufsbefähigungsbescheinigung
kann mit 21 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Taxifahrzeugen und Mietwagen mit Fahrer