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1. Führerscheine

Der Führerschein der Kategorie...

Kleinkrafträder - "Patentino"

kann bereits mit 14 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Kleinkrafträdern.
(≤ 50 ccm)

A1

kann bereits mit 16 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Motorrädern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW.

A2

(eingeschränkt) kann mit 18 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Motorrädern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 KW.

A3

(uneingeschränkt) erlaubt das Lenken von Motorrädern jeglichen Hubraumes und jeglicher Motorleistung und

  • wird automatisch erlangt, wenn der Besitzer mindestens 2 Jahre den Führerschein der Kategorie A2 besitzt.
  • wird erlangt, wenn der Kandidat nach Erreichen des 21. Lebensjahres eine praktische Prüfung mit einem Motorrad von mindestens 35 KW ablegt.

B

kann mit 18 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Motorrädern, mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, von Personenkraftwagen (PKW) und von Lastkraftwagen (LKW) mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg.
Es sind erlaubt:

  • ein leichter Anhänger. (≤ 750 kg)
  • ein schwerer Anhänger (> 750 kg), wenn die Summe der Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500 kg nicht überschreitet.

C

kann bereits mit 18 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Lastkraftwagen (LKW) mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg.

D

kann erst mit 21 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Autobussen. (> 9 Sitzplätze)

BE

erlaubt das Lenken von Kraftwagen der Führerscheinkategorie B, wenn mit ihnen ein schwerer Anhänger (> 750 kg) gezogen wird und die Summe der Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500 kg überschreitet.

CE

erlaubt das Lenken von Lastzügen und Sattelschleppern.

DE

erlaubt das Lenken von Gelenkfahrzeugen.

2. CAP "B" - Berufsbefähigungsbescheinigung

kann mit 21 Jahren erlangt werden und erlaubt das Lenken von Taxifahrzeugen und Mietwagen mit Fahrer.

3. CQC - Fahrerqualifizierungsnachweis

4. Führerscheinrevision

5. Kurse zur Wiedererlangung der Führerscheinpunkte